Wenn Ihr Kind wegen einer Erkrankung nicht zur Schule kommen kann, bitten wir Sie um eine kurze telefonische Information bis spätestens um 8.00 Uhr des jeweiligen Tages. Dauert die Erkrankung länger als 5 Tage, wird ein Attest oder ein Krankenschein des Kinderarztes verlangt. 

Eine schriftliche Entschuldigung muss innerhalb von drei Tagen nachgereicht werden.

Bitte beachten Sie den Hinweis zu meldepflichtigen Krankheiten.